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und Gute Hygienepraxis -
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SFIV-SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis PDF  | Drucken |  E-Mail
Geschrieben von: hpardun   
Dienstag, 14. Juli 2009 um 21:28 Uhr
170_siegelWir haben es: SFIV-SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis

Präsidium setzt SFIV-Siegel zur öffentlichen Kennzeichnung für gemäß EU-Verordnungen zugelassene bzw. registrierte Betriebe im Sächsischen Fleischerhandwerk in Kraft - Im Zentrum stehen verbandspolitische, handwerkspolitische und verbraucherpolitische Ziele


Verbandsaufgaben und SFIV-SIEGEL - Es ist das Anliegen und die Aufgabe des Sächsischen Fleischer-Innungs-Verbandes (SFIV), öffentlich wirksam und zum Nutzen aller Mitglieder diejenigen Interessen des Fleischerhandwerks besonders zu fördern, die gut und schnell wirksam zur Entwicklung des Fleischerhandwerks befördern können. Eine solches Vorhaben ist die Einrichtungen eines „SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis“, fußend auf allen EU Verordnungen, die brachenüblich allgemein als „Hygienepaket“ im Umlauf sind und seit Januar 2006 als Grundlage für die Arbeit von Lebensmittelunternehmern und behördlichen Kontrolleinrichtungen dienen. Dieses Vorhaben wurde nach entsprechenden Vorarbeiten in den einzelnen Ausschüssen und in mehreren Präsidiumssitzungen auf dem jetzigen Präsidiumstreffen, am 3. Juli 2008, in die Tat umgesetzt. Das SIEGEL ist jetzt sozusagen „amtlich“ besiegelt.

Im Zentrum der Überlegungen des SFIV zur Vergabe dieses SIEGELs stehen verbandspolitische Ziele, handwerkspolitische Ziele und verbraucherpolitische Ziel, sowie Inhaltsangaben und Gütekriterien zu Vergabegerechtigkeit, einschließlich Maßgaben zur Zusammenarbeit mit Drittinstitutionen und ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses SIEGELS von Anfang an.

Zweck der SIEGELS - Zweck der SIEGELS ist es, in den Verkaufsräumen des Unternehmens durch einen Aushang den Kunden diejenige Qualität des Fleischerfachgeschäftes öffentlich zu präsentieren, wie sie die Dokumentationsordner mit den systematisch erfassten Unterlagen für ein gemäß „Hygieneverordnungen“ geprüftes und kontrolliertes Lebensmittelunternehmen im Büro des Betriebes dokumentieren.

Ziele der Vergabe eines SIEGELS - Verbandspolitisches Ziel dieses SIEGELS von Seiten des SFIV als oberstem Repräsentanten des Fleischerhandwerks in Sachsen ist es für die Betriebe, auf gesicherter Grundlage am Orte des Verkaufs öffentlich kund zu tun bzw. bekannt zu machen, dass der siegeltragende Betrieb

„gemäß amtlicher Prüfung des örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Inhaber dieses Betriebes als Lebensmittelunternehmer sicher stellt, dass auf allen seiner Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln die einschlägigen Hygienevorschriften dieser Verordnungen erfüllt sind“. Aus diesem Grund erhält dieser Betrieb vom SFIV das „SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis“.

Handwerkspolitisches Ziel ist es, durch diese besondere Kennzeichnung für unser Handwerk, für Betriebe und Verbraucher mittels objektiver, gültiger und treffender Kriterien eine sichere und einheitliche Grundlage zu schaffen, um das sächsische Fleischerhandwerk als zutreffenden Partner der Verbraucher für Lebensmittelsicherheit und Lebensqualität auszuweisen und zugleich damit – im Sinne einer verbraucherpolitischen Zielsetzung – die Besonderheit des Sächsischen Fleischerhandwerks als verlässliches Vertrauenshandwerk mit hoher Versorgungssicherheit für die Bevölkerung auszuweise

Dieses SIEGEL ist kein Ersatz amtlicher Zeugnisse, geschützter Markennamen oder regionaler Gütezeichen, vielmehr dokumentiert dieses SIEGEL populär ausgedrückt für den siegelführenden Betrieb insgesamt eine kontrollierte Kompetenz, attestierte Sicherheit und handwerklich verbriefte Qualität. Dieses für alle Bewerber gleich zugängliche SIEGEL folgt dabei ausdrücklich nicht einem Bewertungsprinzip des mehr oder weniger, besser oder schlechter, höher oder weiter, sondern vielmehr einem Beurkundungsprinzip des zutreffend oder nicht zutreffend, vorhanden oder nicht vorhanden, erreicht oder verfehlt. Das aber mit amtlicher Sicherheit und verbandlicher Anerkennung.

Die Vergabe des SFIV SIEGELS für den eigenen Betrieb muss vom Bewerber beim Verband beantragt werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Der Antrag wird vom Verband geprüft und die Vergabe des SIEGELS wird vom Verband bestätigt.

Vergabekriterien für das SIEGEL - Kriterien für die Vergabe des SIEGEL bei der jeweiligen Antragstellung sind mindest folgende:
1.Der Betrieb muss den relevanten deutschen Bestimmungen und Verordnungen sowie denen des EU-Rechts für Lebensmittel entsprechen 
2. Der Betrieb muss den jeweils gültigen hygienischen Richtlinien entsprechen und die Zulassung bzw. Registrierung muss vorhanden sein.
3. Die Ergebnisse der letzten (drei) amtlichen Kontrollen sind bei Antragstellung vorzulegen. Es dürfen keine offen stehenden Beanstandungen und Auflagen vorhanden sein
Bei Erfüllung all dieser Kriterien genügen die Betriebe den in der Gemeinschaft für alle gleich geltenden Verordnungen (EG) Nr. 852/853/854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene und der dazu gehörigen deutschen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts vom 8. August 2007.

Die gesamte Konzeption dieses SFIV-SIEGELS ist von Anfang an nicht auf einen Alleinstellungsanspruch verbandlicher Zuständigkeit ausgerichtet, vielmehr steht dahinter die Absicht nach entsprechenden Gesprächen und Abstimmungen mit den Behörden, Ämtern, Präsidien und Ministerien, diese gemäß ihren Zuständigkeiten und Möglichkeiten um Unterstützung für dieses Vorhaben zu bitten und auch heranzuziehen. Ebenso ist die gesamte Konzeption dieses SFIV-SIEGELS von Anfang an darauf ausgelegt, das SIEGEL ebenso wie die dahinter stehende „Philosophie“ einer beständigen Öffentlichkeits- und Pressearbeit zuzuführen.

Anmerkung zur Vergabepraxis: Das SIEGEL kann auf Grund des f-Marken-Rechts nur an solche Betriebe vergeben wird, die die f-Marke zu führen auch berechtigt sind.
Verwaltungskosten: Für die Vergabe des SIEGELS wird eine Bearbeitungs- und Materialgebühr von 35,00 EUR angesetzt.
Antragsstellung: Anträge zur Vergabe des SIEGELS können die Betriebe ab sofort bei der SFIV-Geschäftsstelle abrufen. Hier gib es ebenfalls weitere Informationen und Antworten auf Fragen, die Ihrerseits zum „SFIV-SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis“ bestehen.

„SFIV-SIEGEL Lebensmittelsicherheit und Gute Hygienepraxis“ – Anforderung und Anfragen
Geschäftsführung Marina Holm; Telefon: 0351-43800300 – EMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. Juli 2009 um 21:34 Uhr
 

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